Mahnkosten + gerichtliches Mahnverfahren

 

 

Ein gerichtliches Mahnverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren, durch das der Gläubiger schnell, einfach und kostengünstig einen vollstreckbaren Titel erlangt. Die Mahnkosten ergeben sich aus den Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren, deren Höhe Sie mithilfe des nachfolgenden Programms berechnen können. Sie können diese Kosten vom Schuldner zurückverlangen.

Bitte beachten Sie, dass die Berechnung der Mahnkosten lediglich eine Beispielrechnung darstellt. Im Falle eines Widerspruches des Schuldners würde das gerichtliche Mahnverfahren unter Umständen in einen Prozess münden. Im Falle der Zahlung nach Erlass des Mahnbescheides entfallen die Kosten für den Vollstreckungsbescheid. Diese Berechnung ist deshalb nur für die Fälle gültig, in denen keine Rechtsmittel eingelegt werden.

 

Mahnkostenrechner 

 

Aktiv-Inkasso

Ich bin bemüht, Mahn-, Klageverfahren und Vollstreckungsmaß- nahmen möglichst kostengünstig abzuwickeln. Kostenproduktion bei relativ geringen Forderungen vermeide ich, soweit nicht konkrete Erfolgsaussichten bestehen. Anfallende Kosten werden möglichst auf den Schuldner abgewälzt.

 

Weitere Informationen zu meiner Vorgehensweise bei Inkasso-Tätigkeiten erfahren sie hier.

 

 

Zahlungsverzug - Hinweis auf Rechnungen

Den untenstehenden Text können Sie sich im .doc-Format downloaden. [Download]

 


Bereits mit dem "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen", das zum 1.5.2000 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber bestimmt, dass Schuldner von Geldforderungen grundsätzlich 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug geraten. Die Geldschuld ist während des Verzugs mit 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Das galt sowohl für Unternehmen, als auch für Privatpersonen. Durch die neue Schuldrechtsreform wurden die Bestimmungen zum Vollzugszins geändert. Ab 1.1.2002 beträgt bei Rechtsgeschäften, bei denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist - also bei Geschäften zwischen zwei Unternehmen - oder einem Unternehmen und dem Staat - der Zinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Kann der Gläubiger aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen, so sind diese fortzuentrichten. Auch die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist natürlich nicht ausgeschlossen. Allerdings muss Ihre Rechnung an den Schuldner einen Hinweis auf die neue Rechtslage enthalten.

Ich empfehle Ihnen auf Ihrer Rechnung folgenden Hinweis zu erteilen:

Diese Rechnung ist sofort zur Zahlung fällig. 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang dieser Rechnung sind Sie gemäß §286 Abs. 3 BGB in Verzug. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 5% über dem Basiszinssatz, wenn Sie als privater Verbraucher bei uns bestellt haben. Sind Sie Unternehmer, beträgt der Zinssatz 8% über dem Basiszinssatz gemäß §288 Abs. 1 und 2 BGB.