Prozesskostenhilfe / Beratungshilfe

 

 

 

Wirtschaftlich Schwache können staatliche Hilfe erhalten, um Zugang zu gerichtlicher Rechtsverfolgung oder -verteidigung zu bekommen. Voraussetzung zur Gewährung der Prozesskostenhilfe sind

 

  • hinreichende Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung sowie
  • schwache wirtschaftliche Verhältnisse.

 

Prozesskostenhilfe (PKH) bedeutet nur, dass man von der Vorauszahlung von Gerichtskosten und Zeugenauslagen befreit ist und dass die Gerichtskasse die Kosten des eigenen Anwalts zahlt. Sie bedeutet nicht die Übernahme der Anwaltskosten der Gegenseite, wenn Sie sich an diesen beteiligen müssen. Eine solche Beteiligung erfolgt typischerweise bei teilweisem oder vollem Prozessverlust.

 

Eine einfache Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen

 

Die wirtschaftlichen Voraussetzungen zur Gewährung ratenfreier PKH sind gegeben, wenn nach Abzug aller Steuern, Sozialabgaben, Versicherungsprämien, Werbungskosten und Wohnungskosten vom Familieneinkommen weniger als 364,00 EUR pro Ehegatten und 256,00 EURO pro im Haushalt lebenden Kind verbleiben. Überschreitet das verbleibende Einkommen diese Werte, kann es dennoch PKH geben, dann aber nur gegen Ratenzahlung. (Die genannten Zahlen basieren auf einer jährlichen Anpassung zum 01. Juli , hier sind die Zahlen ab 01.07.2003 genannt (BGBl 2003, 918).)

Bezieht der Antragsteller (auch) Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt), liegen die wirtschaftlichen Voraussetzungen vor, ohne dass es weiterer Nachweise bedarf. Hat der Antragsteller Vermögen, so hat er dieses einzusetzen, wenn es zumutbar ist ( § 88 SozialhilfeGesetz).

 

Das Antragsverfahren:

 

 

Um PKH zu erhalten, muss ein Antragsformular ausgefüllt werden. Weiter sind die Einkommen und Ausgaben durch Beifügung von Kopien zu belegen. Der Antrag ist zusammen mit dem Entwurf einer Klage oder der Klageerwiderung beim zuständigen Gericht einzureichen. Dieses erledige ich nach Mandatsübernahme für Sie. Die Vorarbeit (Formular ausfüllen, Belege zusammenstellen) kann und sollte allerdings von Ihnen erledigt bzw. vorbereitet werden.

Das Formular können Sie hier downloaden. Um an nahezu alle Einkommens- aber auch Ausgabeposition zu denken, habe ich zusätzlich eine Checkliste vorbereitet, die ich als Kalkulationstabelle im Excel-Format zur Verfügung stelle. Schicken Sie mir dieses Formular bitte ausgefüllt und mit allen Belegen in Kopie zu. Die Excel-Datei können Sie mir auch per Mail vorab zusenden. Tragen Sie in diesem Fall bitte im Feld "Antragsteller" Ihren Vor- und Nachnamen ein.

 

Beratungshilfe

 

Beratungshilfe besteht grundsätzlich bei wirtschaftlichen Verhältnissen, die auch eine ratenfreie Prozesskostenhilfe erlauben würden. Den Berechtigungsschein für Beratungshilfe können Sie hier downloaden.