Baurecht

 

 

Ich berate und vertrete Sie gerne im privaten Baurecht, insbesondere in folgenden Bereichen:

 

Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau Beteiligten, also dem Bauherrn einerseits und den Handwerkern sowie dem Architekten, Statiker und weiteren Fachplanern andererseits.

 

Der Bau, Umbau oder Kauf einer Immobilie stellt eine große finanzielle Herausforderung dar. Diese geht oftmals mit psychischen Belastungen einher, wenn sich  der Baufortschritt oder die Qualität des Ergebnisses nicht so entwickeln, wie ursprünglich vereinbart.
Es entstehen Probleme, die sich bei rechtzeitiger rechtlicher Beratung, auch bereits im Vorfeld des Bauvorhabens, vermindern lassen. Es handelt sich um eine komplexe Materie aus Gesetzen und Verträgen.

Ich stehe Ihnen deshalb sowohl im Vorfeld bei der Vertragsgestaltung, als auch während der Durchführung des Vorhabens u.a. in folgenden Bereichen zur Seite:

 

- Gestaltung und Prüfung von Werk- und Bauverträgen

 

- Werklohnansprüche, Mehrvergütungsansprüche, Ansprüche aus Verzögerungen

 

- Beweissicherungsverfahren

 

- Vertragsabwicklung bis einschließlich Abnahme

 

- Einstweiliger Rechtsschutz ( Bürgschaften auf erstes Anfordern, Ansprüche aus § 648 a BGB oder Bauhandwerkersicherungshypo-theken )

 

- Mängelhaftung, Gewährleistung

 

- Gerichtliche sowie außergerichtliche Durchsetzung von Rechten bzw. Abwehr von Forderungen

 

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie mich an unter +49 1773692804, in der Kanzlei München unter +49 1773692804, in der Kanzlei Kochel am See unter +49 8851/615705 oder nutzen Sie mein Kontaktformular.