Insolvenzrecht

 

Pleite?

 

Wissen Sie nicht weiter vor lauter Geldsorgen? Raubt Ihnen der Gedanke an Ihre Gläubiger und deren Forderungen den Schlaf? Wenn Sie an die Anwalts- und Gerichtskosten denken erwacht bei Ihnen das „nackte Grauen“?

 

Kosten? 0,00 €

 

Wer sich für eine Privatinsolvenz interessiert hat erfahrungsgemäß erst recht nicht mehr das Geld, um sich einen Anwalt und ein aufwändiges Gerichtsverfahren zu leisten. Aber seien Sie beruhigt: Unsere Kosten werden für Sie für die notwendige Beratung, die Gläubigeranschreiben und das Erstellen eines Schuldenbereinigungsplans von der Staatskasse getragen. Den hierfür erforderlichen Beratungshilfeberechtigungsschein können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht (Wohnsitz) beantragen (bei dem sie den Schein in der Regel auch gleich ausgehändigt bekommen) oder wir helfen Ihnen im ersten Beratungsgespräch beim Ausfüllen des Antrages.

 

In einigen Amtsgerichtsbezirken wird Beratungshilfe für Privatinsol-venz verweigert, erkundigen Sie sich bei Ihrem Amtsgericht.

 

Raus aus der Schuldenfalle!

 

Ich arbeite als freier Mitarbeiter mit den auf das Insolvenz- und Zwangsverwaltungsrecht spezialisierten Kanzleien RB Dr. Eduard Späth zusammen. Wir führen Sie aus der Schuldenfalle.

 

 

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie mich an unter +49 1773692804, in der Kanzlei München unter +49 1773692804, in der Kanzlei Kochel am See unter +49 8851/615705 oder nutzen Sie mein Kontaktformular.