Was wir benötigen

Nachdem Sie einen Beratungshilfeberechtigungsschein beim zuständigen Amtsgericht beantragt und bewilligt bekommen haben, vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns. Zu diesem Termin bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen in Kopie mit:

 

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  • Eine aktuelle Forderungsaufstellung Ihrer Gläubiger und Unterhaltsverpflichtungen
  • Einkommensunterlagen
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    • Bescheinigungen oder Bescheide über den Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe, Unterhaltsgeld, Ausbildungshilfen, Wohngeld, Kindergeld, Krankengeld, Rentenleistungen, Nachweis über Einkünfte aus Unterhaltsleistungen, Nachweis über sonstige Einkommen,
    • die letzten drei Lohn. bzw. Gehaltsbescheinigungen und die letzten Jahres-Lohn/ Gehaltsabrechnungen.
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  • Ausgaben im Zusammenhang mit der Erzielung des Einkommens
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    • Nachweis über die Höhe der laufenden Kosten für PKW
    • Fahrtkosten zur Arbeitsstelle
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  • Belege der von Ihnen zu erbringenden Unterhaltsverpflichtungen
  • Unterlagen über gegebenenfalls vorhandenes Vermögen:
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    • Sparbücher, Bausparverträge, Guthaben auf Girokonten
    • Aktien und Depotauszüge
    • Unterlagen über größere Sachwerte wie z.B. Schmuck, PKW, Elektronik
    • Vermögenswirksame Leistungen
    • Unterlagen über Grundstücke, Eigentumswohnungen etc.
    • Andere Unterlagen, die Aufschluss über weiteres Vermögen geben.
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  • Unterlagen bezüglich Wohnkosten
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    • Aktueller Mietvertrag
    • Rechnungen der Energieversorger (Strom, Gas, Wasser) bzw. Unterlagen, aus denen sich der monatlich zu zahlende Abschlag ergibt, wenn nicht bereits in den Mietkosten enthalten.
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  • Unterlagen zu Versicherungen wie Haftpflicht- und Hausratsversicherungen, Kapitallebensversicherungen, Unfallversicherungen, etc.
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Des weiteren sollten Sie eine Art „Personenbogen“ erstellen, auf denen die o.g. Einnahmen und Ausgaben einander gegenübergestellt werden.

 

 

Unter Umständen brauchen Sie nicht einmal den Weg zu uns auf sich nehmen, sondern können einfach Ihre Unterlagen in kopierter Form bei uns zusammen mit dem Beratungshilfeberechtigungs-schein einsenden. Bitte beachten Sie, dass wir mit Ihnen eine Gebührenvereinbarung abschließen müssen, wenn Sie keinen entsprechenden Beratungshilfeberechtigungsschein beifügen, da wir sonst nicht für sie tätig werden können.