- Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegeschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt. Zum Fachgebiet Familienrecht zählen Ehe- und Scheidungsrecht, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht und Erbrecht, aber auch die vorsorgende Rechtsberatung, zum Beispiel über Eheverträge und letztwillige Verfügungen. Gerade bei den komplizierten Sachver- halten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch spezialisierte und kompetente Rechtsanwälte zu setzen. Ich vertrete Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

 

Meine Leistungen in diesem Bereich

  • Aufsetzen von familienrechtlichen Verträgen
  • Betreuung von Scheidungsverfahren
  • Beratung im Umgangs-, Unterhalts- und Sorgerecht

 

 

 

 

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