- Für Arbeitnehmer

 

Ich bin bei allen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen an Ihrer Seite, egal ob vor Gericht oder bei außergerichtlichen Verhandlun- gen.

 

Was ist bei einer Kündigung zu tun?

Bedenken Sie bitte, dass die Frist zur Einreichung der Kündigungs-schutzklage nur drei Wochen beträgt. Formelle Fehler der Kündi- gung müssen dem Arbeitgeber sogar innerhalb einer Woche angezeigt werden. Ihnen bleibt also nicht viel Zeit. In Notsituatio- nen bekommen Sie daher noch am selben Tag einen persönlichen Termin bei mir.

Auch beim Kündigungsschutz gilt: Nutzen Sie Ihre Rechte!

 

Meine Vorgehensweise

Ich schreibe in geeigneten Fällen den Arbeitgeber zunächst an und bemühe mich um eine außergerichtliche Einigung, die den Erhalt des Arbeitsvertrages zum Ziel hat. Dazu suche ich auch das direkte Gespräch mit dem Arbeitgeber. Oft lässt sich so eine Auseinander- setzung vor Gericht vermeiden und die Wogen am Arbeitsplatz glätten.

Bedenken Sie: Die Agentur für Arbeit ( ARGE ) kann Ihnen wegen der Kündigung so leicht keine Vorwürfe machen oder gar Sperr- zeiten ohne Arbeitslosengeld auferlegen, wenn Sie den Anwalt einschalten.

 

Güteverhandlung und Abfindung

Wenn vor dem Arbeitsgericht geklagt wird, wird zunächst eine Güteverhandlung durchgeführt. Viele Kündigungsschutzverfahren enden dort mit einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeits- verhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung; auch wenn darauf eigentlich kein Anspruch besteht. Ihr Arbeitgeber steht vor einem Dilemma: Falls er den Prozess verliert, muss er Ihren Lohn nach- zahlen und Sie weiterbeschäftigen. Oftmals zahlt er lieber, als sich diesem Risiko auszusetzen. Ich arbeite daher neben dem Erhalt des Arbeitsplatzes, bei zerrüttetem Vertrauensverhältnis am Arbeits- platz, auch auf den Teilerfolg der Abfindung hin.

 

Schwerpunkt des Arbeitsrechts sind zwar Kündigungsschutzpro- zesse, doch auch andere wichtige Bereiche wie u.a.  Abmahnungs-, Urlaubs- und Zeugnisrecht, Mutterschutz- und Schwerbehinder- tenrecht, Arbeitsvertrags-, Betriebsverfassungs- und Tarifrecht sowie Arbeitnehmerschutz, Arbeitsvergütung und Berufsausbil- dungsrecht werden von mir kompetent und stets erfolgreich abgedeckt.