-Opfer eines Verkehrsunfalls

 

Sie haben sich sicher schon gefragt, wer Ihren Schaden so regu- liert, dass sie wirklich alles bekommen, was Ihnen zusteht. Unmittelbar bieten sich Ihnen z.B. Werkstätten, Versicherungs- vertreter oder Autovermietungen zur Schadensregulierung an. Aber auf dieses Angebot sollten Sie nicht eingehen. Oder sind Sie sicher, dass diese Personen ohne vertiefte juristische Kenntnisse wirklich an jede Schadensposition denken?

 

Ihr Recht ist Anwaltssache.

 

Neben den offensichtlich entstandenen Reparaturkosten können Ihnen ggf. noch der Ersatz von Sachverständigengebühren, Ab- schleppkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Haushalts- führungsschaden, Schmerzensgeld, usw. zustehen. Diese Scha- denspositionen gilt es gegenüber dem Unfallgegner mit der kom- petenten Hilfe eines Rechtsanwalts durchzusetzen.

 

Und wer trägt dann die Kosten des Rechtsanwalts?

Die Kosten des Verkehrsranwalts zahlt im Fall des unverschuldeten Verkehrsunfalls die gegnerische Versicherung.

Ich will Ihnen langwierige Besprechungstermine ersparen und möglichst mit einem ersten Treffen die Sachbearbeitung sicher- stellen.

Sollten Sie als Geschädigter meinen Rechtsrat benötigen, so werde ich Ihnen in meinen Kanzleien verschiedene Fragen stellen. Bringen Sie zum Besprechungstermin den Unfallaufnahmebogen der Polizei, die Fahrzeugpapiere, den Kaufvertrag ggf. das Schadensgutachten und Ihre Versicherungsunterlagen mit.

 

Vorbeugend empfehle ich Ihnen, das Kfz-Unfallprotokoll als Vordruck zweimal auszudrucken und im PKW mitzuführen. Nach einem Unfall führen Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner dieses Protokoll aus und legen es Ihrem Verkehrsanwalt vor. Den ent- sprechenden Vordruck finden Sie hier.

Umfangreiche Informationen zu diesem Rechtsgebiet finden Sie unter www.recht-und-verkehr.de.