-Ärger beim Autokauf?

 

Wenn sich herausstellt, dass Ihr Wagen entgegen der Auszeich- nung nicht modellaktuell war oder der Händler Ihnen eine atypische Vornutzung (Mietwagen, Taxi etc.) verschwiegen hat, stellt sich die Frage einer möglichen Rückabwicklung des Kaufs.

Oder haben Sie Ihren Wagen über das Internet gekauft?

Als Verbrauer haben Sie ein Widerrufsrecht! Problematisch wird es, wenn es bei Übergabe des Wagens zu echten Nachverhandlungen gekommen ist und jetzt dieser „neue“ Vertrag gilt. Dann nämlich entfällt Ihr Widerrufsrecht.

 

Als 2. Möglichkeit sich von einem unliebsamen Vertrag zu lösen bietet sich der Rücktritt. Dafür muss der Wagen allerdings bei Gefahrübergang mangelhaft gewesen sein.

 

Bei diesbezüglichen Problemen berate ich Sie gern.