Inkasso

 

 

 

Zunehmend werden für private und gewerbliche Gläubiger nicht bezahlten Rechnungen zu einem Problem. Eine schlechte Zahlungsmoral und die damit verbundene Überschreitung von Zahlungsfristen ist inzwischen leider zur gängigen Praxis geworden. Für kleinere und mittlere Firmen, aber auch für Privatpersonen bedeutet dies nicht selten wirtschaftliche Nöte und führt nicht selten zu existenzbedrohenden Situationen. Die Einziehung von Forderungen wird nun schnellsten nötig. Taktisches Geschick, der richtige Ton sowie schnelles Handeln sind hier gefragt.

 

Es gibt viele Leute, die im Inkasso-Bereich Rechtsberatung erteilen (Steuerberater, Handwerkskammern, Schuldnerberatungen, uva.), aber nur wenige, die etwas davon verstehen und schnell und kostengünstig arbeiten!

 

Ihr Recht ist Anwaltssache.

 

Sollten Sie einen Rechtsrat zum Inkasso benötigen, so suchen Sie einen Rechtsanwalt auf, der sich mit diesem Rechtsgebiet auskennt.

 

Bei mir zahlen Sie keine Jahresbeiträge, Ihr Fall wird sofort bearbeitet!

 

... und so sieht der Ablauf meines Inkassodienstes aus:

 

1. Aktenanlage, Eingabe in die EDV, juristische Überprüfung Ihrer Forderung, etwa offene Fragen werden mit Ihnen geklärt.

2. Ihr Anspruch wird korrekt ermittelt und der Schuldner zur sofortigen Zahlung einschließlich entstandener Kosten und Gebühren aufgefordert.

3. Falls keine Zahlung erfolgt, nehmen ich in geeigneteten Fällen persönlich Kontakt mit dem Schuldner auf und versuche eine einvernehmliche Regelung.

4. Je nach individuellen Gegebenheiten und Forderungshöhe führe ich Ermittlungen über die schuldnerische Situation.

5. Gelingt keine gütliche Bereinigung, wird der Anspruch gerichtlich tituliert und nach Möglichkeit durchgesetzt.

6. Einleitung gezielter Vollstreckungsmaßnahmen nach Durchführung individueller Ermittlungen (z.B. Forderungspfändung bei Kunden des Schuldners, KFZ-Kennzeichen etc.).

 

Mein Honorar berechnet sich nach dem RVG - Rechtsanwaltsver- gütungsgesetz. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bin ich befugt, Ihnen günstigere Konditionen einzuräumen. Auslagen werden nach Anfall berechnet. Beauftragen Sie von vornherein meine Anwaltskanzlei, denn die Mehrkosten, die durch das Einschalten eines Inkasso-Büros oder weiterer Rechtsanwälte entstehen sind nicht ersatzfähig, wenn es im Anschluss an ein Mahnverfahren zu einem Prozess kommt. (siehe auch Entscheidung des BGH vom 20.10.2005 - Az. VII ZB 53/ 05: Die Klägerin kann lediglich die Kosten erstattet verlangen, die angefallen wären, wenn sie von vornherein einen Rechtsanwalt mit der Vertretung im Mahnverfahren beauftragt hätte.)