Sozialrecht

 

Es gibt viele Leute, die im Sozialrecht Rechtsberatung erteilen (Steuerberater, Wohlfahrtsverbände, Sozialdienste, uva.), aber nur wenige, die etwas davon verstehen.

 

Ihr Recht ist Anwaltssache.

 

Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten. Ihre sozialrechtlichen Ansprüche werden von mir mit Nachdruck geltend gemacht.

 

Das Sozialrecht ist eine Sammel- und Querschnittsmaterie, die zahlreiche einzelne Rechtsgebiete und Gesetzesmaterien in sich vereint. Es unterteilt sich nach der traditionellen Klassifikation in die Bereiche     

  • Sozialversicherung und Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung),
  • soziale Entschädigung bzw. Versorgung (z. B. Schwerbehindertenrecht, Kriegsopfer- und Gewaltopferentschädigung ),
  • soziale Förderung ( Wohngeld, Kindergeld, Elterngeld, Ausbildungsförderung), und
  • Soziale Hilfen bzw. Grundsicherung ( Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitssuchende).