Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

 

 

 

Wozu brauche ich eine Vorsorgevollmacht?

Der Notfall sollte - auch in rechtlicher Hinsicht - niemanden unvorbereitet treffen. Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist. Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass andere fremde Personen allein über das eigene weitere Befinden entscheiden.

Ich stelle Ihnen daher einen kostenlosen Entwurf für für eine Vorsorgevollmacht zur Verfügung.

 

Vorsorge- und Betreuungsvollmacht

 

Warum zum Rechtsanwalt?

Eine Vorsorgevollmacht sollte immer auf Ihre speziellen Bedürfnisse angepasst werden. Ihr Anwalt kann Sie beraten Ihnen individuelle Patientenverfügungen erstellen. So können Sie sicher sein, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen.